Das Amt für Soziales des Kantons St.Gallen hat inzwischen meinem Auskunftsbegehren entsprochen. Ihr erinnert euch, es geht um den Vergleich der Kosten eines Heimplatzes mit den Kosten für das Zuhauseleben mit Assistenzbeitrag. Da ich nur meine Kosten anschauen kann, ist das Beispiel selbstverständlich nicht repräsentativ. Wohin der Weg gehen soll, wird aber trotzdem klar.

Die Finanzierung von Wohnangeboten für Menschen mit Behinderung im Kanton St.Gallen untersteht einer ziemlich komplexen Regelung. Auf den Punkt gebracht wird jeder Wohnplatz grundsätzlich anhand des individuellen Hilfebedarfs finanziert (sogenannte Subjektfinanzierung). Das ist neu und das Amt für Soziales hat erst kürzlich Informationen dazu publiziert. Ein unabhängiger Vergleich der Kosten wird durch die Subjektfinanzierung natürlich sehr erschwert…

Nun aber zum interessanten Teil. Wie teuer kam ich die öffentliche Hand (Bund und Kanton St.Gallen) zu stehen, als ich noch im Quimby Huus wohnte? Wie sieht es jetzt, im Assistenzbeitrag und in einer eigenen Wohnung, aus?

Kosten pro Monat im Quimby Huus
  • Pensionstaxe: ca. Fr. 6'000.- (wird bezahlt durch IV-Rente, Hilflosenentschädigung, Ergänzungsleistungen und dem eigenen Lohn)
  • Subvention des Kantons an den Heimplatz: ca. Fr. 10'000.-
  • Total: Fr. 16'000.- entspricht Fr. 192'000.- / Jahr
  • [persönliches Budget inkl. Lohn bei einem Beschäftigungspensum von 25% auf dem ersten Arbeitsmarkt: ca. Fr. 400.-]
Kosten pro Monat im Assistenzbeitrag
  • IV-Rente: Fr. 588.-
  • Hilflosenentschädigung: Fr. 1'880.-
  • Ergänzungsleistungen: Fr. 834.-
  • Assistenbeitrag: Fr. 4'055.86
  • Total: Fr. 7'357.86 entspricht Fr. 88'294.32 / Jahr
  • [persönliches Budget inkl. Lohn: ca. Fr. 1'500.-]

Damit spart die öffentliche Hand seit ich den Assistenzbeitrag in Anspruch nehme insgesamt Fr. 8'624.14 monatlich respektive Fr. 103'705.86 jährlich. Dieser Beitrag entspricht 1/100 (!) des kantonalen Budgets 2015 für Einrichtungen für Menschen mit einer Behinderung (Budget: Fr. 104'451'000.-)!

Wahnsinn, oder?

Dieses einfache Rechenbeispiel deutet darauf hin, dass der Assistenzbeitrag wesentlich günstiger ist, als eine Institution zu finanzieren. Die Zahlen müssen aber auch mit Vorsicht genossen werden, da der Bedarf von Menschen mit Behinderung je nach Behinderung sehr unterschiedlich ausfällt und weil auch nicht jede Institution gleich viel kostet.

Als Bezüger einer schweren Hilflosenentschädigung ist mein Bedarf allerdings eher hoch, was zeigt, dass der Assistenzbeitrag grundsätzlich auch bei Menschen mit schwerer Behinderung grosses Sparpotential hat.

Was bedeutet das politisch? Der Kanton sollte den Zugang und die Nutzung des Assistenzbeitrags fördern und attraktiver machen. Dazu könnte er beispielsweise den knappen Ansatz, der von der IV ausbezahlt wird (32.90/Std., effektiv an Lohn ist das ca. Fr. 27.-), durch einen kantonalen Beitrag aufbessern. Denkbar sind aber auch Informationsveranstaltungen direkt in den Institutionen oder eine verstärkte Begleitung beim Übergang von der Institution in die eigene Wohnung. Auch dort bezahlt nämlich die IV nur einen bescheidenen Beitrag für Beratungsleistungen.

Auf Bundesebene besteht wenig politischer Spielraum, etwas zu ändern. Dort steht leider “nur” die Verschuldung der Sozialversicherungswerke im Brennpunkt.